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infach gefasst lässt sich die Gesellschaft Trutznoilas in Bürger und Nichtbürger einteilen:
Als trutznoilanischer Bürger zählt jeder männliche Einwohner des Landes im Namensalter (= ab 20), der in einen Sozialverband eingebunden ist. Darunter sind die Kriegerschaft, die Wissenssucher, die Handwerkerringe, die Kaufmannschaft, der Schwarzmannsbund und die Bauernschaft zu verstehen. Von diesen Verbänden werden auch die Handsteuern erhoben - ein Teil (die "Finger") für den Verband, der größere Teil (die "Handfläche") für den Staat.
Dafür hat der Bürger die Möglichkeit, innerhalb seines Ringes zu Führungspositionen aufzusteigen und auch allgemein durch gemeinsame Entscheidungen in Ringangelegenheiten in gewissem Maß Einfluss auf den jeweils zuständigen Rat nehmen. Auch in regionalpolitischen Fragen haben die im fraglichen Bereich (Stadt oder Verwaltungsbezirk eines Grundherrn) lebenden Bürger oft Mitspracherechte.
Jeder Bürger hat ein Anrecht darauf, den Beruf seiner Wahl auszuüben, also auch, sich auf den Lehranstalten oder bei der Kriegerprobe zu bewerben. Für jede Bewerbung (auch bei den Handwerkerringen oder für eine Lehre bei einem Kaufmann) gilt, dass sie ein zweites Mal versucht werden kann, wenn der Bewerber beim ersten Mal abgelehnt wird. Wird der junge Bürger allerdings von fünf Arbeitsstellen abgelehnt (hat er also zehn Bewerbungen hinter sich), gilt er als unfähig und ihm bleibt nichts anderes übrig, als sich als Dienstleister oder im schlimmsten Fall als Tagelöhner zu verdingen, wodurch er zum Nichtbürger wird, der untersten Stufe der Gesellschaft.
Als Nichtbürger gelten Dienstleister und Frauen.
Dienstleister sind durch Unfähigkeit oder eine Straftat abgestiegen, darum sind sie nicht mehr volle Bürger. Sie zahlen weniger Steuern, weil sie auch weniger verdienen, und sind an regionalpolitischen Entscheidungen nicht beteiligt.
Frauen dagegen sind meist weniger kräftig und gelten traditionell als weniger intelligent. Sie werden etwa auf einer Stufe gesehen wie Kinder. Man braucht sie, um die männlichen Bedürfnisse zu befriedigen und sich fortzupflanzen, auch für gewisse Hausarbeiten - einen Beruf darf eine Frau aber nicht ausüben. Misshandlungen oder Ausbeutungen sind deshalb allerdings nicht erlaubt. Genauso wie Gewalt gegen Kinder steht auch Gewalt gegen Frauen unter den gleichen harten Strafen wie gegen Männer. Jede Frau hat Anspruch auf genug Essen und Trinken und sieben Stunden Schlaf, und es ist verboten und wird auch allgemein als unehrenhaft angesehen, der Ehefrau Arbeiten außerhalb des Haushaltes zu übertragen. Für unverheiratete oder verwitwete Frauen ist ab 25 Jahren nicht mehr die Familie zuständig, sondern sie finden in den Witwenheimen ihren Platz. Dort werden sie versorgt und haben eine Unterkunft. Dafür arbeiten sie in den Witwenheimen als Pflegerinnen für dort behandelte bzw. ebenfalls untergebrachte Kranke und Behinderte. Im Witwenheim zu landen ist die Furcht jeder Frau, die Arbeit dort ist zwar nicht härter als die Hausarbeit, und manche findet auch ihre Erfüllung darin, aber auf die Witwenheimerinnen sieht die ganze Gesellschaft herab. Sie sind gewissermaßen das weibliche Pendant zu den Dienstleistern, obwohl sie im Gegensatz zu jenen nichts für ihre Stellung können. Tiefer stehen nur noch die Prostituierten, meist Frauen, die sich in den Witwenheimen nicht eingliedern konnten, manchmal aber durchaus auch solche, die sich durch ein Leben auf der Straße mehr Freiheit erhofften. Eine andere Verdienstmöglichkeit gibt es für sie nicht, denn jede Art von Betteln ist in ganz Trutznoila verboten.
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